Die Verordnung über die Volksschule trat ab Schuljahr 2006/07 in Kraft und ermöglicht zwei Modelle: das dreiteilige und das kooperative (KOS).
In der Sekundarstufe I werden die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse vertieft und erweitert und die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere schulische Ausbildung vorbereitet. Die Sekundarstufe I umfasst drei Jahre.
Es können besondere Klassen namentlich für lernbehinderte, verhaltensauffällige oder fremdsprachige Kinder geführt werden.
In den Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule sind weitere Rahmenbedingungen geregelt:
Für die dreiteilige Sekundarstufe I gilt folgende Gliederung: die Sekundarschule arbeitet im erweiterten Bereich des Lehrplans 21, die Realschule erfüllt die Grundansprüche und die Werkschule strebt die Erreichung der Grundansprüche an.
Für die kooperative Sekundarstufe I gilt folgende Gliederung: die Stammklassen A (arbeiten im erweiterten Bereich), B (erfüllen die Grundansprüche) und C (streben die Erreichung der Grundansprüche an) sowie die Niveauabteilungen A und B in den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch.
Die Werkschule bzw. Stammklasse C sind besondere Klassen und gehören zum sonderpädagogischen Angebot.
Die kooperative Sekundarstufe I ist durchlässig. Schülerinnen und Schüler können bei entsprechenden Leistungen ohne Zeitverlust in die nächst höhere Stammklasse oder in das höhere Niveau aufsteigen oder sie werden bei ungenügenden Leistungen in die nächst tiefere Stammklasse oder in das tiefere Niveau abgestuft. Für Stütz- und Förderkurse kann ausserhalb der Stundentafel maximal eine Lektion pro Klasse zusätzlich eingesetzt werden.
Die dreiteilige Sekundarstufe I strebt Durchlässigkeit an. Schülerinnen und Schüler können in der 1. Klasse ohne Zeitverlust in den nächst höheren Schultyp aufsteigen. Dafür kann ein Förderpool eingesetzt werden (maximal 80 Lektionen pro Schulort und Schuljahr).
Im Abschlussjahr können die Wahlfächer und die Wahlpflichtfächer bei beiden Modellen typenübergreifend durchgeführt werden.
Im Rahmen der Lektionentafel können bis 15 % der Unterrichtszeit für den interessenspezifischen Projektunterricht eingesetzt werden. Dieser wird in der Regel mit einer Abschlussarbeit beendet.
Talentklassen Kunst und Sport
Talentklassen „Sport und Kunst“ werden sowohl im inneren als auch im äusseren Kantonsteil angeboten.
Schülerinnen- und Schülerbeurteilung
Seit Schuljahr 2006/07 wird die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung mit erweiterter Verhaltensbeurteilung und einheitlichem Zeugnis umgesetzt. Im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 wurden diese Beurteilungsgrundlagen moderat angepasst. Aktuell läuft ein Projekt zur umfassenden Überarbeitung und Anpassung der Beurteilungsstrukturen.
(Stand: Januar 2021)